Die Bildungsgänge „Berufsabschluss nach Landesrecht“ führen zu einer Doppelqualifikation. Zum einen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine berufliche Ausbildung und zum anderen einen Schulabschluss.
Die Informationstechnischen Assistenten erlangen in drei Jahren die Fachhochschulreife und die staatlich geprüften Servicekräfte können in zwei Jahren die Fachoberschulreife erreichen.
Der dreijährige Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife dient der beruflichen Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Informationstechnischen Assistenten/Assistentin nach Landesrecht sowie der Erlangung der Fachhochschulreife, die zu einem Studium an einer Fach- bzw. Gesamthochschule berechtigt.
Dauer
3 Schuljahre
Voraussetzung
Fachoberschulreife / Mittlerer Schulabschluss
Abschluss
– Berufsabschluss zum / zur informationstechnischen Assistenten / Assistentin nach Landesrecht
– Erwerb der Fachhochschulreife
Ziele
Berufsabschluss zum / zur informationstechnischen Assistenten / Assistentin nach Landesrecht
Erwerb der Fachhochschulreife
Lernbereiche
– Berufsbezogener Lernbereich:
Fächer des fachlichen Schwerpunkts
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Betriebspraktika
– Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Politik/Gesellschaftslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Einstieg in Tätigkeitsfelder der informationsverarbeitenden Branche
Studium an Fachhochschulen im gesamten Bundesgebiet in allen dort angebotenen Studienfächern
Staatlich geprüfte Assistentin/geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service:
Die zweijährig schulische Ausbildung nach Landesrecht richtet sie an Schülerinnen und Schüler, die über den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 verfügen. Sie vermittelt neben dem Berufsabschluss die Fachoberschulreife, ggf. mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in Kombination mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement.
Dauer
2 Schuljahre, Vollzeit
Voraussetzung
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 / erster Schulabschluss oder erweiterter erster Schulabschluss
Abschluss
– Berufsabschluss nach Landesrecht
– berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement
– Fachoberschulreife / Mittlerer Schulabschluss, ggf. mit Qualifikationsvermerk
Ziele
Berufsabschluss nach Landesrecht
berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Fachoberschulreife / Mittlerer Schulabschluss, ggf. mit Qualifikationsvermerk
Lernbereiche
– Berufsbezogener Lernbereich:
Betriebsorganisation
Produktion
Dienstleistung
Mathematik
Englisch
– Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Politik/Gesellschaftslehre
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Einsatz auf dem Arbeitsmarkt, in den Bereichen Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Hotelwesen, Catering und Versorgung
(verkürzte) Ausbildung im dualen System
Besuch der zweijährigen Höheren Berufsfachschule zur Erlangung der Fachhochschulreife
Besuch der gymnasialen Oberstufe zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (mit Qualifikationsvermerk)
Einblicke
Anmeldung und Kontakt
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Über den Menü-Punkt „Bei uns starten“ erhalten Sie weitere Informationen zur Anmeldung. Sie können Ihre Daten für einen Bildungsgang unter www.schulbewerbung.de einstellen. Mehrfachanmeldungen sind nicht mehr möglich!
Die Rückmeldung an Sie erfolgt auf dem Postweg. Gleichzeitig lässt sich der Status Ihrer Anmeldung unter www.schueleranmeldung.de verfolgen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Damen im Schulbüro zur Verfügung.